Tipps zum Brandschutz

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Tipps von Fachleuten zum Brandschutz

 

Was tun, wenn es brennt?



Was tun, wenn es brennt?


1. Melden:

Jeden Brand sofort der Feuerwehr melden, ehe eigene Löschmaßnahmen durchgeführt werden. Bei der Meldung klar und deutlich sprechen. Genaue Angaben sind erforderlich, damit die Feuerwehr schnellstens eingreifen kann.WER meldet? Name und StandortWO ist es passiert? Genaue Bezeichnung des NotfallortesWAS ist passiert? Geschehen schildern: Brand, Unfall usw.WIE ist die Situation? Menschen in Gefahr? Zahl der VerletztenWarten Sie auf die Fragen der Feuerwehr.
2. Rettung und Löschmaßnahmen:

Nachdem die Feuerwehr benachrichtigt ist, beginnen Sie zunächst mit den Rettungsmaßnahmen. Ergreifen Sie eigene Löschmaßnahmen nur dann, wenn für Sie keine unmittelbare Gefahr droht. Vorsicht vor giftigen Rauchgasen - Erstickungs- und Vergiftungsgefahr.

Ist eine Brandbekämpfung nicht mehr möglich, so schließen Sie Fenster und Türen und verlassen Sie den Gefahrenraum über einen angezeigten Fluchtweg. Sollte der Fluchtweg bereits versperrt sein, so warten Sie notfalls die Ankunft der Feuerwehr und dann deren Anweisungen ab.


3. Löschmittel

Eine Brandbekämpfung ist nur mit geeigneten Löschmitteln möglich. Diese sind z.B.: Löschdecken, Handfeuerlöscher, Wasser oder Sand.

Brände an Personen mit einer Decke ersticken - hierzu genügt bereits eine Wolldecke.

Brände der Brandklasse A (feste glutbildende Stoffe wie z.B. Holz, Papier, Pappe, Faserstoffe, Kunststoffe usw.)

Löschmittel: Trockenlöscher der Brandklasse ABC und Wasser.

Brände der Brandklasse B (flüssige oder flüssigwerdende Stoffe wie z.B. Öle, Fette, Lösungsmittel, Benzin, Teer usw.)

Löschmittel: Trockenlöscher der Brandklasse ABC, der Klasse BC, Kohlensäurelöscher und Sand.

Brände der Brandklasse C (gasförmige Stoffe, wozu alle brennbaren Gase zählen)

Löschmittel: Trockenlöscher der Brandklasse ABC, der Klasse BC, Kohlensäurelöscher.


4. Vorsorge:

Halten Sie stets die Telefon-Nr. der Feuerwehr bereit (bundesweit 112 - Polizei-Notruf 110).

Prägen Sie sich einen möglichen Fluchtweg für den Ernstfall ein. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich vorübergehend in fremden Gebäuden wie z.B. Gaststätten oder Hotels befinden.

Halten Sie geeignete Löschmittel bereit!


mit freundlicher Genehmigung der VGH Hannover

 

Heuselbstentzündung



Heuselbstentzündung

Ständige Kontrollen verhindern Brände

Immer mehr Landwirte produzieren wieder Heu auf dem Grünland, nachdem der Bedarf insbesondere durch die zunehmende Pferdehaltung steigt. Der Gefahr der Selbstentzündung von Heu kann man wirksam begegnen, wenn man einige wichtige Regeln beachtet: Das Heu muss trocken sein und bei trockenem Wetter eingefahren werden. Zweckmäßigerweise sollte man darauf achten, dass die Anlage des Heustapels das Messen der Heutemperatur an allen Stellen möglich macht. Besonders benutzerfreundlich ist die Heumessonde "Aurich" für deren Beschaffung wir unseren landwirtschaftlichen Kunden einen Zuschuss zahlen.Die Messungen sollten spätestens am 5. Tag nach der Einlagerung beginnen und mindestens 6 - 10 Messpunkte umfassen. In den ersten 4-5 Wochen muss alle 3 Tage und danach einmal/Woche gemessen werden.Hier die Bedeutung der Messdaten: bis 45 Grad C : keine Gefahr
über 45 - 60 Grad C : bedenklich
über 60 - 70 Grad C : brandgefährlich! (täglich messen)
über 70 Grad C : Sofort die Feuerwehr rufen!Zeigen sich bei den täglichen Kontrollen verdächtige Anzeichen, wie z.B. aufsteigender Wasserdampf oder Geruch nach frischem Brot) sollte mit sofortigen Messungen begonnen werden.


Mit freundlicher Genehmigung der VGH Hannover

 

Hof- und Scheunenfeste

Für einmalig stattfindende Scheunenfeste gelten in Niedersachsen seit April 2005 neue, erleichterte Vorschriften. Wir werden immer wieder gefragt, ob und für welche Fälle besondere Genehmigungen durch Behörden erforderlich sind.
Hier eine vereinfachte Übersicht über die neuen Regeln:
Bei einer Besucherkapazität
1. bis 200 Personen:
die Niedersächsische Versammlungsstätten-Verordnung findet keine Anwendungdie zuständige Bauaufsichtsbehörde kann die Veranstaltung ohne Auflagen "dulden"ein Anspruch auf Duldung besteht jedoch nichtkeine Anzeige- oder Genehmigungspflicht2. mehr als 200 Personen bis 400 Personen:die Niedersächsische Versammlungsstätten-Verordnung findet AnwendungAusnahmegenehmigung mit eingeschränkten Anforderungen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlichkein Baugenehmigungsverfahren3. über 400 Personen:regelrechtes Baugenehmigungsverfahren erforderlich.Beachten Sie bitte, dass Einschränkungen wegen der Flächengröße möglich sind. Jeder Einzelfall ist anders gelagert. Fragen Sie Ihren Brandschutzprüfer beim Landkreis oder rufen Sie uns unter 0511-362 2000 an.
Wenn Sie ein Scheunen- oder Hoffest planen, sollten Sie aber auf jeden Fall Ihren VGH-Fachmann informieren!


Wir bedanken uns bei der VGH Hannover für die freundliche Überlassung dieser Information

 

Heuhotels

Mit der beginnenden Ferienzeit sind wieder viele Menschen im Land unterwegs, die den besonderen Ferienspaß oder die Erinnerung an ihre Jugendzeit erleben möchten: Übernachten im Heu. Viele landwirtschaftliche Betriebe bieten die Möglichkeit an, für wenig Geld ein Abenteuer der besonderen Art zu erleben.
Ein paar Dinge sollten Sie zur Sicherheit Ihrer Gäste beachten: ausschließlich elektrische Beleuchtung vorsehenSchilder "Rauchen und offenes Feuer verboten" anbringen und die Gäste besonders darauf aufmerksam machen!im Bereich der Schlafplätze einen Wasser- oder Schaum-Feuerlöscher bereitstellen; sinnvoll kann auch ein angeschlossener Wasserschlauch seingesonderten Raum für das Trocknen von Kleidung einrichtenGrillen nur an sicheren Plätzen gestatten (Windrichtung und möglichen Funkenflug beachten)Rettungswege und Maßnahmen im Falle eines Brandes erläuterndie Gäste beim Eintreffen mit den sonstigen Besonderheiten und Einrichtungen Ihres Betriebes vertraut machen


Mit freundlicher Genehmigung der VGH Hannover

 

Düngemittel



Dünger kann zu Bränden führen und große Kosten mit sich bringen.


Chemische Reaktionen haben es an sich, dass sie häufig unter Hitzeentwicklung ablaufen. Deshalb machen Sie aus Ihrem Düngemittel-Lagerraum kein Labor durch unsachgemäßes "Nebeneinanderliegen". Vorsicht bei Feuchtigkeit!
Damit Feuer für Sie nicht teuer wird, beugen Sie vor... Nie gebrannten Kalk und Düngemittel zusammen lagern.Lagerung nur auf geeignetem Untergrund und nicht auf oder an brennbaren Trennwänden.Im Zweifelsfalle fragen Sie den Händler, welche Stoffe gefahrlos mit anderen gelagert werden können.Ein Hinweis noch: Holen Sie von Zeit zu Zeit einen Experten der Feuerwehr auf Ihren Hof. Er erkennt brandgefährliche Situationen sofort. Er sagt Ihnen auch, wie Sie diese entschärfen können.

Feuer auf dem Hof ist existenz- und lebensbedrohend!

Mit freundlichr Genehmigung der VGH Hannover

 

Schweißen, löten, trennen



Schweißen, Löten, Trennen

Auch auf landwirtschaftlichen Gehöften geht es mitunter "heiß" her. Schweißen, Löten, Trennen - alles Arbeiten, die schnell mal anfallen können.
Und leider auch eben "schnell mal gemacht werden". Ohne entsprechende Vorbereitung, ohne die Dinge, die dabei zu beachten sind. Das Ende der Aktion: ein (viel zu teures) Feuer.Damit Feuer für Sie nicht teuer wird, beugen Sie vor... Schweißen ist nur geprüften Fachleuten erlaubt.Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände und Stoffe - auch Staubablagerungen.Decken Sie immobile brennbare Einrichtungen mit Asbestplatten, feuchtem Segeltuch o.ä. ab.Ritzen, Fugen, Rohrdurchführungen zu anderen Räumen abdecken.Umkleidungen und Isolationen im Arbeitsbereich entfernen.Behälter auf früheren Inhalt überprüfen. Vorher reinigen bzw. mit Wasser oder Schutzgas (Stickstoff, Kohlendioxyd) füllen.Löschgeräte bereithalten.Beachten Sie den Funkenflug bzw. den Schmelzfluß während der Arbeiten.Evtl. Brandwache aufstellen.


Mit Freundlicher Genehmigung der VGH Hannover

 

Elektrokabel



Elektrokabel haben manche Tiere zum Fressen gern.


Mit Sicherheit nicht das einzige oder gravierendste Problem bei der Elektrizität in der Landwirtschaft, doch auch von Bedeutung: Ratten und Mäuse oder andere kleine Nager knabbern freiliegende Kabel an. Das bedeutet Kurzschluss und - wenn man Pech hat - Feuer. Und was das heißt, weiß jeder Landwirt...
Damit Feuer für Sie nicht teuer wird, beugen Sie vor... Elektrokabel nur geschützt verlegen.Defekte Leitungen (beschädigte) sofort auswechseln.Leitungseinführung (Stecker) immer beachten. Nur Normstecker erlaubt.Fachleute sagen Ihnen, welche Sicherungen vorgeschrieben sind.Reparaturen nur vom Fachmann ausführen lassen.


Mit freundlicher Genehmigung der VGH Hannover

 

FI-Schutzschalter



Fehlerstrom-Schutzschalter (FI)


Schutz für Menschen, Tiere und Sachwerte
Elektrischer Strom ist unsichtbar. Kleinste Mengen fehlgeleiteten Stroms können lebensbedrohend für Mensch und Tier sein und darüber hinaus zu Bränden führen.Damit das nicht geschieht, müssen in die Elektroverteilungen so genannte FI-Schutzschalter eingebaut werden. Sie sorgen dafür, dass bei Fehlleitungen des Stroms der durch sie geschützte Teil der elektrischen Anlage innerhalb kürzester Zeit abgeschaltet wird. Die Stärke des Fehlerstroms darf

30 mA (Milliampere) = 0,03 A (Ampere) für den Personen- und Tierschutz

und

300 mA (Milliampere) = 0,3 A (Ampere) für den Brandschutz

nicht überschreiten. Die einzubauenden Geräte müssen den entsprechenden Aufdruck "30 mA" (oder "0,030 A") beziehungsweise "300 mA" (oder "0,3 A") tragen.
Der Einbau dieser lebensrettenden Schutzmaßnahme darf nur durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.
Übrigens: Das Vorhandensein von FI-Schutzschaltern ist sowohl nach den VDE-Bestimmungen als auch nach den Unfallverhütungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften erforderlich.
Die Funktionsprüfung durch Betätigen des Prüfknopfes oder der Prüftaste ist 1 Mal/Monat und nach jedem Gewitter erforderlich (siehe Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.4). Diese Prüfung kann der Landwirt selbst vornehmen. Löst der Schalter dabei nicht aus, ist er fehlerhaft und muss unverzüglich durch eine Elektrofachkraft ausgewechselt werden.

Mit freundlicher Genehmigung der VGH Hannover

 

Advend und Weihnachtsdzeit

Copyright 2005 by Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V., Aegidiendamm 7, 30169 Hannover
Besondere Brandgefahren in der Advents- und
Weihnachtszeit
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Sicherheitshinweise zum Umgang mit
Adventsgestecken/-kränzen und Weihnachtsbäumen
• Nur frische Adventsgestecke/-kränze
und Weihnachtsbäume aufstellen und
nicht länger als notwendig in der Wohnung
lassen.
• Fester, stabiler und sicherer Standort
auf nicht brennbarer Unterlage sowie
geeignete Weihnachtsbaumständer mit
Wasserbehälter verwenden.
• Auf ausreichenden Abstand zu Öfen
und Heizkörpern achten, das Gleiche
gilt für Abstände zu leicht brennbaren
Materialien, z. B. Gardinen, Vorhänge,
Polstermöbel.
• Verwenden Sie möglichst wenig oder
keine brennbare Weihnachtsdekoration
wie z. B. Watte oder Strohsterne.
• Wunderkerzen gehören nicht in Adventsdekorationen
und Weihnachtsbäume,
auch keine brennbaren Kerzenhalter.
• Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt
lassen.
• Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen
anbringen, einen Mindestabstand von
40 cm einhalten.
• Kerzen nicht ausbrennen lassen.
• Nichtabtropfende Kerzen verwenden.
• Kerzen immer beginnend von oben
nach unten und von der Rückseite des
Weihnachtsbaumes nach vorn anzünden,
in umgekehrter Reihenfolge löschen.
• Empfehlenswert ist die Verwendung
von elektrischen VdE-geprüften Kerzen,
allerdings sollten diese nicht durch
Dauerbetrieb überlastet werden (Herstellerangaben
beachten!).
• Zündhölzer und Feuerzeuge gesichert
vor Kindern verwahren.
• Geeignete Löschmittel bereitstellen,
z. B. Eimer mit Wasser, Feuerlöscher
mit dem Löschmittel Wasser. Der Einsatz
eines Pulverlöschers zieht meist
erhebliche Verschmutzungen nach
sich.
• Verstellen Sie nicht Ihre Fluchtwege
wie Türen und Fenster, um im Brandfall
den Raum gefahrlos verlassen zu
können.
Maßnahmen im Brandfall, wenn
eigene Löschversuche erfolglos
waren:
1. Feuerwehr über Notruf 112
alarmieren.
2. Raum verlassen.
3. Tür schließen.
4. Eintreffen der Feuerwehr abwarten
und diese in die örtlichen
Gegebenheiten einweisen

 

Silvester

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<Copyright 2005 by Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V., Aegidiendamm 7, 30169 Hannover
Besondere Brandgefahren zu
Silvester und Neujahr
Sicherheitshinweise beim Umgang mit
Feuerwerkskörpern
• Bei Feuerwerkskörpern jeder Gefahrenklasse
sind die Gebrauchsanweisungen
der Hersteller in jedem Fall zu
beachten.
• Jede Verwendung anderer, nicht ausdrücklich
für Silvester/Neujahr bzw. für
die ganzjährige Verwendung (Klasse I)
zugelassener Feuerwerkskörper stellen
eine erhebliche Gefahr für Leben und
Gesundheit dar und sind für diese
Zwecke verboten (z. B. Signalmunition,
Seenotrettungsraketen).
• Nur Feuerwerksartikel mit dem Prüfzeichen
BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung)
verwenden.
• Starten Sie Raketen nicht aus der
Hand, sondern aus auf den Boden gestellten,
standsicheren Flaschen. Die
Rakete muss nach dem Start ungehindert
aufsteigen können. Niemals einen
„Versager“ anzünden. Die „Ausrichtung“
der Rakete muss so erfolgen,
dass sie nicht unkontrolliert auf Gebäude
niedergehen kann oder auf ihrer
Flugbahn durch andere Hindernisse (z.
B. Bäume) „gefangen“ werden kann.
• Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge,
Böller etc. nicht in der Hand, sondern
auf den Boden gelegt anzünden,
danach 3 bis 5 Meter entfernen. Knallkörper
nicht unkontrolliert oder auf
Personen werfen.
• Feuerwerkskörper der Klasse II nur im
Freien anzünden.
• In der Silvesternacht alle Fenster- und
Lüftungsklappen Ihres Hauses / Ihrer
Wohnung schließen. Nur bei Bedarf
und unter Aufsicht, z. B. zu Lüftungszwecken,
kurz öffnen. Dies gilt auch für
Lager, Büro, Stall, Garage.
• Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten
fest verschlossen und auf keinen Fall
am Körper aufbewahrt werden. Nach
Entnahme eines Feuerwerkskörpers
sollten die Vorräte wieder abgedeckt
werden.
• Möglichst nicht im alkoholisierten Zustand
mit Feuerwerkskörpern hantieren.
• Feuerwerkskörper niemals manipulieren
oder selbst herstellen.
• Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern
sollten kleine Kinder unter Aufsicht
in geschlossenen Räumen zu
Hause bleiben.
• Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert
von Balkonen oder aus Fenstern werfen.
• Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren
Nähe von Häusern / Wohnungen
entfernen, z. B. Gartenmöbel.
Mülltonnen schließen.
• Löschmittel bereitstellen, z. B. Eimer
mit Wasser, Feuerlöscher.
• Bei Brandverletzungen Wunde sofort
mit Wasser kühlen, steril abdecken
(Kfz-Verbandkasten).
Maßnahme im Brand- / Verletzungsfall:
Feuerwehr/Rettungsdienst über
Notruf 112 alarmieren

 

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