Freiwillige Feuerwehr Rinteln - Ortsfeuerwehr Volksen

Einsätze vor 2008

2007, 18.01., Kyrill

Auch unsere Wehr wurde zu Einsatz gerufen, mehrere Bäume vom Grundstück Menzel waren auf die Denkmalstraße gestürzt, außerdem fiel ein Baum auf den Wintergarten und auf das Carport der Familie Pullner, und beschädigen diese leicht. Außerdem wurden einige sich bereits stark neigenden Bäume beseitigt. Weiteren Schaden gab es im Eckerngarten bei Hinrichs wo ein großer Lebensbau auseinander brach und auf das Haus fiel. Einen weiteren Einsatz erforderte ein umgestürzter Baum, welcher über dem Eingang des Wohnhauses Mielich auf der Egge hängen geblieben war. Unterwegs wurden mehrere starke Äste von der Fahrbahn geräumt. Bereits zu Hause, wurden die Kameraden erneut gerufen, Der alte Birnbaum an der Alten Kasseler Str.- Kreuzung Egge, war über die Fahrbahn gestürzt. Bei Orkanböen und einsetzendem Regen wurde dieser ebenfalls entfernt. Bereits bezahlt gemacht hat sich an diesem Tage unsere im Dezember von Heinz-Jürgen Requardt gespendete neue Motorkettensäge.

2007, 27.01., Auf der Grund 12, Dettmer, Tür geöffnet , Decke gestützt

Wegen eines Wasserrohrbruch drohte die Decke in der unten liegenden Wohnung einzustürzen, diese wurde gesichert, und nach dem in der ersten Wohnung die Tür geöffnet war, das Wasser abgestellt.

2004, Sturm

1995. Hochwasser in Rinteln

1985, Blitzeinschlag bei Zuckmayer, ehemals Nr.11: Milbradt

1967, Feuer bei Requardt Nr.3

Dieser Brand war der letzte, bei dem ein Kradmelder mit Signalhorn durch den Ort fuhr um zu alarmieren, da die Sirene nicht gehört wurde. Unser Alte TS war im Winter kaputt gefroren und versagte ihren dienst. dieses war Anlass dazu mit Unterstützung des Landkreises eine neue zu bekommen, gleichzeitig wurde ein älterer VW-Bulli zu Transport beschafft.

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Rauchwarnmelder sind Pflicht!

Gesetzliche Grundlage

In der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 wurde der§ 44 (Wohnungen), Abs. 5 wie folgt ergänzt:

vorgenannten § 56 (Verantwortlichkeit für den Zustand der Anlagen und Grundstücke), Satz 2 steht:

Die Gesetzesänderung ist in Bezug auf die Regelungen zu Rauchwarnmeldern am 13.04.2012 mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Niedersachsen (GVBl. 05 / 2012, S. 46) in Kraft getreten.

Ergänzend zur NBauO hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration eine Informationsschrift herausgegeben. Im Abschnitt II, Punkt 4 heißt es dort zum Thema Rauchwarnmelderpflicht: